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Deutschland beschließt vereinfachtes Aufnahmeverfahren für Geflüchtete aus der Ukraine

Deutschland hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderregelung in Kraft gesetzt. Diese gilt sowohl für Ukrainer*innen als auch für viele Personen, die in der Ukraine einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzen, und nach Deutschland geflüchtet sind. Auch Geflüchtete aus der Ukraine sollten sich in Deutschland registrieren lassen, sie stellen aber keinen klassischen Asylantrag. Sie beantragen in einem vereinfachten Verfahren einen Aufenthaltstitel auf Zeit (nach § 24 Aufenthaltsgesetz). Dieser Aufenthaltstitel berechtigt in der Regel auch zur Aufnahme einer Arbeit und zur Teilnahme an einem Integrationskurs.

Mehr Informationen zur rechtlichen Situation, auch auf Ukrainisch, finden Sie hier:

www.proasyl.de

www.minor-kontor.de

Personen, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, können bei Privatpersonen (Freunden, Familie oder freiwillige Unterstützer*innen) wohnen und erhalten nach der Registrierung finanzielle Unterstützung vom Staat und Zugang zum Gesundheitssystem.

Wenn Sie lesbisch, schwul, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich sind und eine Unterkunft bei einer Privatperson suchen, unterstützen folgende Stellen Sie bei der Suche:

In ganz Deutschland:

www.queere-nothilfe-ukraine.de

www.munichkyivqueer.org/kontakt/

München :

www.oberbayern.paritaet-bayern.de/ueber-uns/wohnraum-fuer-lgbti-gefluechtete

Berlin:

www.schwulenberatungberlin.de/post/unterstuetzung-fuer-ukrainischen-lsbti-und-menschen-mit-hiv

Hamburg:

www.queer-refugees-support.de

www.queer-refugees.hamburg/index.php/gruppen

Köln:

www.rainbow-refugees.cologne/fuer-gefluechtete

Weitere relevante Angebote und Informationen finden Sie hier:

www.munichkyivqueer.org

www.quarteera.de