Wichtige Hinweise für aus der Ukraine geflüchtete Personen, die keine Ukrainer*innen sind:
20/03/2022
Die folgenden Hinweise betreffen LSBTI-Personen, die am 24. Februar 2022 noch in der Ukraine gelebt haben (z. B. zum Studium oder für die Arbeit), aber keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen:
Es gibt erste Berichte, dass manche Ausländerbehörden in Deutschland nicht-ukrainische Personen, die vor der Flucht nach Deutschland in der Ukraine gelebt haben, dazu drängen, das IOM-Rückkehr-Programm zur Ausreise aus Deutschland wahrzunehmen oder einen klassischen Asylantrag zu stellen.
Diese Personen sollten sich jedoch nicht in ein klassisches Asylverfahren drängen lassen, wenn sie bei Rückkehr in ihr Herkunftsland Verfolgung und Diskriminierung zu befürchten haben. Sie sollten dann vielmehr darauf bestehen, dass die Ausländerbehörde ihnen eine Fiktionsbescheinigung ausstellt, in der vermerkt ist, dass sie einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragt haben.