EuGH erklärt Ausschlussfristen für das Stellen von Asylfolgeanträgen für unzulässig
08/10/2021
Mit Urteil vom 9. September 2021 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) einige Fragen beantwortet, die ihm der österreichische Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Zulässigkeit von Asylfolgeverfahren gestellt hatte. Der EuGH entschied, dass Asylfolgeanträge queerer Antragsteller*innen nicht einfach deswegen als unzulässig abgelehnt werden können, weil diese sich nicht schon im Erstverfahren geoutet haben. Gleichzeitig haben die EU-Mitgliedstaaten aber laut EuGH das Recht, Regelungen einzuführen, um zu prüfen, ob nicht ein Verschulden seitens der Geflüchteten dafür vorliegt, dass sie die ihnen bereits im Erstverfahren bekannten Aspekte nicht dort schon angesprochen haben.