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Was können Sie als queere Geflüchtete gegen Gewalt und Mobbing tun?

Queere Menschen mit Fluchtgeschichte, die LSBTIQ*-Feindlichkeit erleben, sind deutlich häufiger von Depressionen, Stress und einer niedrigeren Lebenszufriedenheit betroffen. Dies trifft tendenziell stärker auf queere Geflüchtete in Asylunterkünften zu, als auf solche, die nicht in Asylunterkünften leben müssen. Queere Geflüchte gelten daher in deutschen Asylunterkünften, gemäß den „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, als besonders schutzbedürftige Gruppe. Umso wichtiger ist es, eine Anzeige gegen die Täter*innen zu erstatten.

Anzeige – aber wogegen?

Queere Menschen mit Fluchtgeschichte, die LSBTIQ*-Feindlichkeit erleben, sind deutlich häufiger von Depressionen, Stress und einer niedrigeren Lebenszufriedenheit betroffen. Dies trifft tendenziell stärker auf queere Geflüchtete in Asylunterkünften zu, als auf solche, die nicht in Asylunterkünften leben müssen. Queere Geflüchte gelten daher in deutschen Asylunterkünften, gemäß den „Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, als besonders schutzbedürftige Gruppe. Umso wichtiger ist es, eine Anzeige gegen die Täter*innen zu erstatten.

Anzeige – aber wogegen?

Nahezu jede Straftat kann aus LSBTIQ*-Feindlichkeit begangen werden. Tatbestände können z.B. sein:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Bedrohung
  • Erpressung
  • Sexuelle Nötigung
  • üble Nachrede/Verleumdung
  • Sachbeschädigung

Was sind die Folgen einer Anzeige?

Es ist das gute Recht jede Einzelne Person, eine Strafanzeige zu stellen. Es kommt zu einer strafrechtlichen Verfolgung, die mit einer Verurteilung enden kann. Auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht in bestimmten Fällen.

Jede Anzeige wird statistisch erfasst. Dadurch wird der nötige politische Druck erzeugt um die Sicherheit von LSBTIQ* zu verbessern, da statistisch Erfasstes eine entsprechende Gewichtigkeit bezeugt. Es ist wichtig, bei der Anzeigenerstattung auf die LSBTIQ*-Feindlichkeit hinzuweisen, da die Täter*innen hierfür härter bestraft werden können.

Wie verläuft eine Beratung?

Vor einer Anzeige bei der Polizei sollten Sie sich beraten lassen. Die Beratung kann sowohl vor Ort, bei einer LSBTIQ* Organisation (siehe z.B. https://www.queer-refugees.de/anlaufstellen/) als auch telefonisch oder über das Internet erfolgen. Die Beratung ist bei vielen Organisationen kostenlos und vertraulich möglich. Persönliche Daten werden von den Beratungsstellen nicht an Polizei oder Behörden weitergegeben. Auf Wunsch bieten die Beratungsstellen auch die Möglichkeit, sich anonym beraten zu lassen.

Bin ich verpflichtet nach der Beratung Anzeige zu erstatten?

Nein, die Beratung bei jeder Beratungsstelle wird unabhängig von einer möglichen Anzeige durchgeführt. Sie können gemeinsam mit den Beraterinnen und Beratern überlegen, ob eine Anzeige für Sie sinnvoll und hilfreich sein könnte. Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ist selbstverständlich Ihnen überlassen. In den meisten Bundesländern gibt es mittlerweile speziell geschulte Ansprechpersonen bei der Polizei für das Themenfeld LSBTIQ*. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite von 100% Mensch

https://100mensch.de/zeig-sie-an/

Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld erleben LSBTIQ*-Feindlichkeit, Diskriminierung oder Gewalt? Sie können die Vorfälle melden und sich beraten lassen. In akuten Gefahrensituationen raten wir dazu, umgehend den Notruf der Polizei zu wählen

Rufnummer 110

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Hier finden Sie Informationen zum Thema Diskriminierung, können Fälle melden und sich rechtlich beraten lassen.