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Neue Erklär-Videos beantworten Fragen rund ums Asylsystem
LSBTI-Personen, die in Deutschland Asyl beantragen oder dies beabsichtigen, sehen sich mit einer ganzen Reihe von Herausforderungen konfrontiert. Hierbei geht es einerseits um den Ablauf der Asylverfahren und um die juristische Einordnung der erlebten Verfolgung, aber auch um Fragen der Unterbringung und des Gewaltschutzes in den Unterkünften. Bereits 2017 entwickelte das bundesweite LSVD-Projekt Queer Refugees Deutschland hierzu einen Leitfaden, der fundierte Antworten auf diese Fragestellungen gibt und auf der Webseite in neun Sprachen zur Verfügung steht. In Kooperation mit der LSBTI-Beratungsstelle Rosa Strippe in Bochum wurden nun aus diesem Leitfaden Erklär-Videos entwickelt, um einen möglichst barrierefreien Zugang zu den Informationen zu ermöglichen.
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Vier geflüchtete Aktivist*innen von „Queer Refugees Deutschland“ diskutieren mit Richter*innen und Anwält*innen
Die Asylanträge von lesbischen, schwulen und bisexuellen Geflüchteten stellen die staatlichen Stellen in Deutschland – an erster Stelle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – immer wieder vor besondere Herausforderungen. Viele der BAMF-Bescheide werden von Gerichten wieder kassiert. Vor diesem Hintergrund lud die katholisch-soziale „Akademie Franz Hitze Haus“ den LSVD sowie vier geflüchtete Aktivist*innen ein, sich mit Richter*innen und Anwält*innen zu Fragen im Umgang mit Homo- und Bisexualität im Asylverfahren auszutauschen. Die Veranstaltung fand am 16. März 2021 als Online-Seminar in enger Kooperation mit dem katholischen Büro, dem Kommissariat der deutschen Bischöfe und der Caritas statt.
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LSBTI-feindliche Gewalt in Geflüchtetenunterkünften: Studie zu Schutzkonzepten der deutschen Bundesländer deckt massive Mängel auf
Der kürzlich in der Zeitschrift „Freiburger Zeitschrift für Geschlechterstudien“ erschienene Artikel „Sofern besonderer Bedarf identifiziert wurde“ zeigt massive Mängel mit Bezug auf den Schutz LSBTI-Geflüchteter in den Gewaltschutzkonzepten der deutschen Bundesländer auf. Die Autor*innen Alva Träbert und Patrick Dörr verglichen die im März 2019 vorliegenden Landesgewaltschutzkonzepte mit den Maßnahmen, die auf Bundesebene als Mindeststandards zum Schutz LSBTI-Geflüchteter identifiziert wurden. Zunächst einmal fällt auf, dass von den 16 Bundesländern, die ja in Deutschland für die Unterbringung von Geflüchteten zuständig sind, nur neun überhaupt über ein solches Konzept für ihre Landesunterkünfte verfügten. In diesen neun Konzepten findet sich durchschnittlich nicht einmal ein Drittel der in den Mindeststandards beschriebenen Maßnahmen zum Schutz LSBTI-Geflüchteter wieder.