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LSBTI-feindliche Gewalt in Geflüchtetenunterkünften: Studie zu Schutzkonzepten der deutschen Bundesländer deckt massive Mängel auf
Der kürzlich in der Zeitschrift „Freiburger Zeitschrift für Geschlechterstudien“ erschienene Artikel „Sofern besonderer Bedarf identifiziert wurde“ zeigt massive Mängel mit Bezug auf den Schutz LSBTI-Geflüchteter in den Gewaltschutzkonzepten der deutschen Bundesländer auf. Die Autor*innen Alva Träbert und Patrick Dörr verglichen die im März 2019 vorliegenden Landesgewaltschutzkonzepte mit den Maßnahmen, die auf Bundesebene als Mindeststandards zum Schutz LSBTI-Geflüchteter identifiziert wurden. Zunächst einmal fällt auf, dass von den 16 Bundesländern, die ja in Deutschland für die Unterbringung von Geflüchteten zuständig sind, nur neun überhaupt über ein solches Konzept für ihre Landesunterkünfte verfügten. In diesen neun Konzepten findet sich durchschnittlich nicht einmal ein Drittel der in den Mindeststandards beschriebenen Maßnahmen zum Schutz LSBTI-Geflüchteter wieder.
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Neue Informationen speziell für transgeschlechtliche Geflüchtete
Transgeschlechtliche Personen stehen im Asylverfahren und bei der Unterbringung besonderen Herausforderungen gegenüber. Viele transgeschlechtliche Geflüchtete möchten in Deutschland überdies eine Transition durchlaufen. Einige haben diese im Heimatland oder auf der Flucht bereits begonnen, andere möchten sie in Deutschland beginnen und suchen daher verlässliche Informationen. Auf der Webseite von Queer Refugees Deutschland findet sich nunmehr ein Ratgeber für transgeschlechtliche Geflüchtete und Migrant*innen. In der Praxis gelingt es transgeschlechtlichen Personen im laufenden Asylverfahren jedoch oft nur sehr schwer, für sie spezifische medizinische Leistungen zu erhalten. Die Berliner LSBTI-Organisation Schwulenberatung Berlin hat eine Expertise veröffentlicht, die hierzu die spezifische rechtliche Situation transgeschlechtlicher Personen im Asylverfahren in den Blick nimmt.
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LSVD veröffentlicht Praxisleitfaden zum Schutz LSBTI-Geflüchteter in Unterkünften
Lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LSBTI) Geflüchtete werden in den Unterkünften besonders häufig Opfer von Gewalt. Daher zählen sie in Deutschland bei der Unterbringung zu den besonders schutzbedürftigen Gruppen. Aufgrund der negativen Vorerfahrungen in den Herkunftsländern und der Angst vor Gewalt in der Unterkunft bleiben die meisten LSBTI-Geflüchteten in den Unterkünften unsichtbar. Die Konsequenz ist, dass ihre Bedarfe bei der Unterbringung und Betreuung oft nicht mitgedacht werden. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) zum Netzwerktreffen der „Bundesinitiative zum Schutz geflüchteter Menschen in Flüchtlingsunterkünften“ den neuen „Leitfaden für die Praxis – LSBTI*-sensibler Gewaltschutz für Geflüchtete“.