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Wichtige Hinweise für aus der Ukraine geflüchtete Personen, die keine Ukrainer*innen sind:
Die folgenden Hinweise betreffen LSBTI-Personen, die am 24. Februar 2022 noch in der Ukraine gelebt haben (z. B. zum Studium oder für die Arbeit), aber keine ukrainische Staatsbürgerschaft besitzen:
Es gibt erste Berichte, dass manche Ausländerbehörden in Deutschland nicht-ukrainische Personen, die vor der Flucht nach Deutschland in der Ukraine gelebt haben, dazu drängen, das IOM-Rückkehr-Programm zur Ausreise aus Deutschland wahrzunehmen oder einen klassischen Asylantrag zu stellen.
Diese Personen sollten sich jedoch nicht in ein klassisches Asylverfahren drängen lassen, wenn sie bei Rückkehr in ihr Herkunftsland Verfolgung und Diskriminierung zu befürchten haben. Sie sollten dann vielmehr darauf bestehen, dass die Ausländerbehörde ihnen eine Fiktionsbescheinigung ausstellt, in der vermerkt ist, dass sie einen Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes beantragt haben.
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Deutschland beschließt vereinfachtes Aufnahmeverfahren für Geflüchtete aus der Ukraine
Deutschland hat für Geflüchtete aus der Ukraine eine Sonderregelung in Kraft gesetzt. Diese gilt sowohl für Ukrainer*innen als auch für viele Personen, die in der Ukraine einen dauerhaften Aufenthaltstitel besitzen, und nach Deutschland geflüchtet sind. Auch Geflüchtete aus der Ukraine sollten sich in Deutschland registrieren lassen, sie stellen aber keinen klassischen Asylantrag. Sie beantragen in einem vereinfachten Verfahren einen Aufenthaltstitel auf Zeit (nach § 24 Aufenthaltsgesetz). Dieser Aufenthaltstitel berechtigt in der Regel auch zur Aufnahme einer Arbeit und zur Teilnahme an einem Integrationskurs.
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„Queer Refugees Deutschland“ veröffentlicht Begleitheft für Integrationskurse
Im Curriculum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist klar geregelt, dass neuzugewanderte Menschen in den Orientierungskursen auch etwas zu den Rechten und zur Lage von LSBTI-Personen in Deutschland erfahren sollen. Oft fehlt es aber den Kursleitenden an geeigneten Materialien, um diese Inhalte adäquat zu vermitteln. Denn: In den im Handel verfügbaren Lehrbüchern werden die Themen in der Regel nur unzureichend und oberflächlich behandelt. Das Projekt „Queer Refugees Deutschland“ hat mit der Broschüre „Vielfalt Willkommen!“ nun erstmals ein umfassendes Begleitheft entwickelt, das die existierenden Materialien ergänzt.